BAFA

In bestimmten Fällen haben Sie als Unternehmer Anrecht auf die Erstattung von Beratungsdienstleistungen, Schulungsmaßnahmen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle um Ihr Unternehmen weiter zu entwickeln und gegenüber dem Wettbewerb Vorteile zu generieren.

Hier ein Auszug aus dem Gesetz:

“Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.

Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.”

Wie hoch sind die Fördermittel?

Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.

Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten / -innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.